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   FG Berlin, 01.06.2005 - 2 K 2483/02   

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https://dejure.org/2005,18022
FG Berlin, 01.06.2005 - 2 K 2483/02 (https://dejure.org/2005,18022)
FG Berlin, Entscheidung vom 01.06.2005 - 2 K 2483/02 (https://dejure.org/2005,18022)
FG Berlin, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - 2 K 2483/02 (https://dejure.org/2005,18022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    BewG § 22 Abs. 3; ; BewG § 85; ; BewRGr Abschn. 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 22 Abs. 3; BewG § 85; BewRGr Abschn. 38
    Bewertungsrechtliche Einstufung von Tiefgaragen in Bürogebäuden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertungsrechtliche Einstufung von Tiefgaragen in Bürogebäuden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkung einer Anwendung der Gebäudeklasse 8.6 auf selbstständig genutzte Parkhäuser und Tiefgaragen; Ermittlung eines Gebäudewertes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1593
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.06.1981 - III R 3/79

    Korrektur der festgelegten Durchschnittswerte zur Ermittlung des

    Auszug aus FG Berlin, 01.06.2005 - 2 K 2483/02
    Die Einteilung in die unterschiedlichen Gebäudeklassen ist zwar prinzipiell nicht abschließend (BFH, BStBl II 1988, 935; BStBl II 1981, 643; BFH/NV 1992, 371, 372).

    Zur Gewährleistung einer möglichst gleichmäßigen Besteuerung, der Rechtssicherheit und der Praktikabilität des Bewertungsverfahrens sind aber Abweichungen von der Gebäudeklasseneinteilung der BewRGr beschränkt auf diejenigen Fälle, in denen die nach der Gebäudeklasseneinteilung maßgeblichen Durchschnittswerte bedeutsame Eigenschaften (z.B. hinsichtlich Bauart, Bauweise, Konstruktion sowie Objektgröße) nicht ausreichend berücksichtigen und die Abweichung zwischen den Durchschnittswerten nach den BewRGr und dem nach den tatsächlichen durchschnittlichen Herstellungskosten vergleichbarer Bauwerke ermittelten Gebäudenormalherstellungswert außerhalb jeder bei Durchschnittswerten üblichen und noch vertretbaren Toleranz liegt (BFH, BStBl II 1981, 643).

  • BFH, 18.05.1988 - II R 241/85

    Bestimmung der Gebäudeklasse und Ermittlung des Raummeterpreises bei Bewertung im

    Auszug aus FG Berlin, 01.06.2005 - 2 K 2483/02
    Die Einteilung in die unterschiedlichen Gebäudeklassen ist zwar prinzipiell nicht abschließend (BFH, BStBl II 1988, 935; BStBl II 1981, 643; BFH/NV 1992, 371, 372).
  • BFH, 30.01.1991 - II R 51/88

    Bodenwert, Gebäudewert und Wert der Außenanlagen als Grundlage für die Bewertung

    Auszug aus FG Berlin, 01.06.2005 - 2 K 2483/02
    Die Einteilung in die unterschiedlichen Gebäudeklassen ist zwar prinzipiell nicht abschließend (BFH, BStBl II 1988, 935; BStBl II 1981, 643; BFH/NV 1992, 371, 372).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - 3 K 3183/07

    Einheitsbewertung des Grundvermögens für das Grundstück Darwinstraße 6/12 in

    Der fristgemäß erhobenen Klage hat das seinerzeit zuständige Finanzgericht -FG- Berlin mit Urteil vom 1. Juni 2005 zu dem Aktenzeichen 2 K 2483/02 teilweise stattgegeben, indem es den Einheitswert abweichend unter Berücksichtigung eines im Sachwertverfahren ermittelten Gebäudewertes für den Bauteil 1 in Höhe von 318.707 DM (statt 490.480 DM) festgestellt hat; im Übrigen hat es die Klage abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Urteils wird auf Bl. 59 ff. der Streitakte 2 K 2483/02 Bezug genommen.

    Dem Gericht haben neben der Streitakte zum vorliegenden Verfahren die Streitakte zu dem Verfahren 2 K 2483/02, die Streitakte des BFH zum Az. II R 36/05 sowie zwei Bände der vom Beklagten unter der Steuernummer ... geführten Einheitswertakten vorgelegen, auf deren Inhalte ergänzend Bezug genommen wird.

  • BFH, 16.05.2007 - II R 36/05

    Voraussetzungen für die Einheitsbewertung eines Bürogebäudes im Sachwertverfahren

    Das Finanzgericht (FG) stellte den Einheitswert durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1593 veröffentlichte Urteil aufgrund eines im Sachwertverfahren ermittelten Gebäudewerts für den Bauteil 1 in Höhe von ... DM (statt ... DM) fest und führte zur Begründung aus, dieser Bauteil könne nicht der Gebäudeklasse 8.6 (Parkhäuser - Tiefgaragen) zugerechnet werden, da darunter nur selbständig genutzte Parkhäuser zu verstehen seien und zudem dieser Bauteil nicht ausschließlich als Garage, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil als Lager- bzw. Aktenkeller genutzt werde.
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.04.2010 - 3 K 2015/04

    Bewertung eines Mietwohngrundstücks im Sachwertverfahren

    Im Hinblick auf das Urteil des FG Berlin vom 1. Juni 2005 zum Az. 2 K 2483/02 (= Ausgangsverfahren für das Revisionsverfahren III R 36/05), hat der zwischenzeitlich zuständig gewordene 3. Senat des FG Berlin durch Beschluss vom 27. März 2006 zum Az. 3 B 3068/06 den AdV-Beschluss vom 1. Oktober 2004 gemäß § 69 Abs. 6 Finanzgerichtsordnung - FGO- geändert und von Amts wegen eine AdV des Einheitswertbescheides in Höhe von 291.500 DM gewährt.
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